Steuern – daran solltest du bei der Preisgestaltung denken!

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Fasoon Gründer Podcast bei Mach dis Ding

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Der Fasoon Gründer Podcast bei Mach dis Ding ist eine Kooperation der Schweizer Gründerplattform Fasoon mit dem Mach dis Ding Podcast. In der heutigen Folge sprechen wir mit Sascha Trüeb von Fasoon über das Thema Steuern. Besonders dann, wenn du deinen Preis definierst, solltest du unbedingt auch an die Steuern denken, denn sie sind ein fixer Bestandteil deiner Kosten!

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Grundsätzlich spielt es eine Rolle, welche Rechtsform dein Unternehmen hat.

Personengesellschaft:

Bei einer Personengesellschaft bezahlst du auf deinem Gewinn immer Einkommenssteuern, denn deinen Gewinn musst du in der privaten Steuererklärung mitteilen. Dabei spielt es übrigens auch keine Rolle, ob du das Geld für dich Privat bezogen hast oder nicht. Hier ist wichtig zu erwähnen, dass du dadurch natürlich der Steuerprogression unterliegst. Weitere Details erfährst du in der Podcastfolge.

Kapitalgesellschaft / Juristische Personen:

Bei einer Kapitalgesellschaft wird der Gewinn mit einer Gewinnsteuer besteuert. Wenn du dir mehr Lohn auszahlst, wird der Gewinn der Firma kleiner und dadurch auch die Gewinnsteuern, dafür bezahlst du natürlich dann privat mehr Steuern.

Falls du den Gewinn mit einer Dividende auszahlst, so wird diese privilegiert besteuert, weil ja der Gewinn an sich bereits besteuert wurde. Hier hast du also etwas Spielraum bei der Ausgestaltung.

Je höher der Gewinn ist, desto grösser wird auch der Steuerwert deiner Firma, was du Kapitalsteuern führt, auch dies ist in der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen. Hör dir für die Details am besten die ganze Folge an.

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Mehrwertsteuer:

Bei der Mehrwertsteuer spielt es eine grosse Rolle, ob man seine Dienstleistung oder sein Produkt an Privatpersonen oder an Drittunternehmen verkaufen will. Privatpersonen können nämlich die Mehrwertsteuer nicht zurück fordern, somit wird das Produkt teurer und die 7.7 % müssen bereits in den Preis eingerechnet werden.

Unternehmenskunden dagegen können die Mehrwertsteuer wieder zurück fordern, das Angebot wird also wegen der Mehrwertsteuer nicht teurer. Ab einem Umsatz von 100’000 Franken pro Jahr muss man sich als Unternehmen für die Mehrwertsteuer anmelden, darunter ist eine Anmeldung freiwillig.

Berechnung der Steuern:

Da es verschiedene Faktoren gibt und die Steuern von Kanton zu Kanton stark schwanken, kann hier keine pauschale Zahl erwähnt werden, wie hoch die Steuerbelastung in etwa ist.

Jeder Kanton hat einen Steuerrechner und es lohnt sich, vorher nachzuschauen, wo genau man sein Unternehmen aufbauen möchte.

Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer ist lediglich eine Sicherungssteuer des Staats und wird bei den Dividenden fällig. Sie beträgt 35% und wird aber wieder vollständig zurückbezahlt, wenn sie in der privaten Steuererklärung angegeben wird.

Für weitere Details hörst du dir am besten die Podcastfolge an und besprichst das Thema mit einem Experten von Fasoon.

Hier geht es direkt zu Fasoon: https://fasoon.ch/

Falls du eine direkte Frage an Sascha hast, melde dich hier bei ihm: sascha.trueb@fasoon.ch

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