Sacheinlage, Katze, Krypto: was bei der Gründung erlaubt ist (und was nicht).

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Interview mit Sascha Trüeb

GmbH für 20’000 Franken, AG für 100’000 Franken, so weit, so bekannt. Doch was, wenn du das Geld nicht flüssig hast? In dieser Spezialfolge klären Nico und Sascha von Fasoon, was bei der Gründung als Sacheinlage gilt und was nicht.

Ob Fahrzeug, Computer, Software oder sogar Zuchtkatze, vieles geht. Doch es gibt klare Spielregeln, steuerliche Fallstricke und mehr Aufwand, als viele denken.

🎯 Hier erfährst du:

  • Wie Sacheinlagen in der Praxis funktionieren, inklusive Revisorenpflicht und Handelsregister-Eintrag
  • Warum du nicht jedes Objekt einbringen kannst: Leasingfahrzeuge, Alltagsgegenstände und Mietdepotkonten sind z. B. tabu
  • Welche steuerlichen Folgen eine Sacheinlage mit sich bringt, etwa bei Immobilien oder Wertsteigerungen
  • Wieso Kryptowährungen zwar möglich, aber riskant sind
  • Und: Wie du sauber mit Darlehen, Onlinekäufen oder Vorabinvestitionen umgehen kannst
Diese Folge wird gesponsert von:
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Klar ist:
Sacheinlagen sind legal, oft sinnvoll und gar nicht so selten, aber nur, wenn du sauber arbeitest und mit Profis gründest. Möchtest auch du mit Sacheinlagen gründen, hör dir am besten den Podcast an:

So erreichst Du Sascha Trüeb:

Website: https://fasoon.ch/
Mail an Sascha: sascha.trueb@fasoon.ch

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