Die Wahrheit über Scheinselbstständigkeit.

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Interview mit Sascha Trüeb

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Den Status „Freelancer” gibt es in der Schweiz nicht. Wer Rechnungen stellt, ist entweder angestellt oder selbstständig – und wer das ignoriert, riskiert nachträgliche Sozialversicherungsbeiträge, Zinsen und im schlimmsten Fall eine Qualifikation als Scheinselbstständiger. Das gilt nicht nur für Selbstständige, sondern auch für Unternehmen, die Freelancer beauftragen.

Sascha Trüeb ist Gründer von Fasoon und berät Selbstständige sowie KMUs rund um Unternehmensgründung, Rechtsformen und Sozialversicherungen in der Schweiz. In dieser Folge erklärt er, wie Scheinselbstständigkeit entsteht, welche Risiken sie mit sich bringt und wie man sich als Auftragnehmer wie auch als Auftraggeber richtig absichert.


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  • Was Scheinselbstständigkeit konkret bedeutet und wie sie entsteht
  • Ab welchem Gewinn die Selbstständigkeitserklärung Pflicht wird
  • Welche Kriterien die Ausgleichskasse für die Anerkennung prüft
  • Warum „Freelancer” kein Rechtsstatus ist – nur angestellt oder selbstständig
  • Das Huhn-Ei-Problem beim Start in die Selbstständigkeit- Payroll Services als Übergangslösung
  • Risiken für Auftraggeber bei nicht angemeldeten Freelancern
  • Was bei einer Kontrolle wirklich geprüft wird
  • Branchenunterschiede: Baubereich, SUVA und kantonale Unterschiede
  • Wann eine GmbH das Scheinselbstständigkeitsproblem löst
  • Wann man sich proaktiv an die Ausgleichskasse wenden sollte

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So erreichst Du Sascha Trüeb:

Website: https://fasoon.ch/
Mail an Sascha: sascha.trueb@fasoon.ch

Das ganze Interview als Video:

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